Hochschule Reutlingen

Outgoings/ Austauschsemester für Reutlinger TEC-Studierende

Outgoings - Austauschsemester für Reutlinger TEC-Studierende

 

Ein Studienabschnitt im Ausland ist ein wichtiges Element im Lebenslauf. Arbeitgeber schätzen Absolventinnen und Absolventen, die neben Fachwissen auch interkulturelle Kompetenzen und Erfahrung in der internationalen Teamarbeit mitbringen! Es bietet die Chance, Sprachkenntnisse zu vertiefen, ergänzendes Fachwissen anzueignen und auf dem Campus der Partnerhochschule eine andere Lernkultur kennenzulernen! Ein Auslandssemester ist vielleicht die einmalige Chance für mehrere Monate in die Kultur und Lebensweise eines Gastlandes einzutauchen und ein internationales Kontaktnetzwerk aufbauen!

Ob Praxis- oder Theoriesemester, Abschlussarbeit oder sogar Promotion - Studierenden der Fakultät Technik stehen bei unseren Partnerhochschulen zahlreiche Möglichkeiten für einen Auslandsaufenthalt offen.

 

YouTube: So geht ein Auslandssemester an der Fakultät Technik

Informieren und entscheiden

Ein Auslandssemester erfordert rechtzeitige Planung. Es wird daher empfohlen, etwa 9 Monate vor Beginn des geplanten Auslandsaufenthalts mit Recherchen zu beginnen. In ausgewiesenen Fällen (z.B. California State University und Valparaiso University/ USA) ist sogar eine Vorlaufzeit von gut einem Jahr einzuplanen.

Unsere regelmäßig stattfindende Infoveranstaltung vermittelt Ihnen den gesamten Ablauf. Die nächste Infoveranstaltung findet Ende November 2024 statt.

  • Theoriesemester (Besuch von Vorlesungen, Anerkennung der erbrachten Leistungen für das Studium)
  • Projektarbeiten/ Praxissemester
  • Abschlussarbeiten

Für Theoriesemester bei Partnerhochschulen:

  • Grundstudium erfolgreich abgeschlossen
  • Kein erheblicher Verzug im bisherigen Studienverlauf. Im Einzelfall erfolgt Rücksprache mit Studiengang über Durchführung des Auslandssemesters

Für Praxissemester bei Partnerhochschulen:

  • Erreichen der für die Zulassung zum Praxissemester benötigten Anzahl an ECTS

In der Regel fallen bei einem Aufenthalt bei einer Partnerhochschule keine Studiengebühren an. Sie müssen lediglich eine Verwaltungsgebühr an der Partnerhochschule bezahlen.

Ausnahmen: Neuseeland und teilweise Australien

Bewerben

Bewerbungsschluss an der Fakultät Technik für einen Auslandsaufenthalt im Wintersemester 2025/2026: 31.01.2025

Vorgezogener Bewerbungsschluss für einen Aufenthalt an der California State University: 31.10.2024 

Online-Bewerbung für Auslandssemester

  1. Bewerbung fristgerecht über das TEC-Bewerbungsportal einreichen. Beachten Sie die Bewerbungsfristen.
  2. Die Fakultät Technik prüft Ihre Bewerbung und gibt Rückmeldung über die Auswahlentscheidung.
  3. Nominierung bei der Partnerhochschule.
  4. Die Partnerhochschule kontaktiert Sie. Einreichung weiterer Bewerbungsunterlagen bei der Partnerhochschule.

  • CV in englischer Sprache
  • Bachelor-Studierende: Leistungsnachweise der bisherigen Studiensemester
  • Master-Studierende: Bachelorzeugnis + Master-Leistungsnachweise
  • Falls benötigt: Sprachnachweis
  • Nur Praxisaufenthalte: Arbeits-/Praktikumszeugnisse
  • Passfoto

Ein Auslandsstudium bedeutet in der Regel eine finanzielle Mehrbelastung. Studierende, die einen Auslandsaufenthalt planen, sollten sich daher möglichst frühzeitig über Stipendien und weitere Finanzierungsmöglichkeiten informieren.

Mehr erfahren

Zuschuss zum Auslandssemester bei Partnerhochschulen für Studierende der Bachelor- und Masterstudiengänge Maschinenbau und Mechatronik

Die Fakultät Technik unterstützt leistungsstarke und motivierte Studierende bei der Finanzierung ihres Auslandsaufenthaltes bei einer Partnerhochschule aus Mitteln der Industriepartner der Studiengänge.

 

FörderhöheEinmalig 1000,- pro Studierendem, abhängig von verfügbaren Fördermitteln
Voraussetzungen 
  • Notenschnitt mind. 2,5 oder besser
  • Für Maschinenbaustudierende: Zum Bewerbungszeitpunkt müssen Bachelorstudierende 90% und Master-Studierende 85% der ECTS Credits der absolvierten Fachsemester vorweisen können.
  • Keine früheren Stipendiaten der TEC-Industriepartnerschaft 
 
Auswahlkriterien 
  • Studienleistungen
  • Relevanz des Auslandssemesters (Anrechnung von Leistungen aus dem Auslandssemester, besonderes fachliches Interesse)
  • Sonstige Gründe, z.B. soziales Engagement
 
Bewerbung 
  • Antragsformular (PDF)
  • CV/Lebenslauf
  • Leistungsnachweise des bisherigen Studiums (=Notenspiegel aus dem HIP)
  • Bewerbung ausschließlich per E-Mail an die Stipendienbeauftragten der Fakultät Technik
  • Ihre Bewerbungsunterlagen müssen maschinell ausgefüllt und in einer einzigen PDF- Datei mit max. 3 MB vorliegen
 
Bewerbungsfristen 
  • Aufenthalt im Sommersemester: 15.10.
  • Aufenthalt im Wintersemester: 31.03.
 
Kontakt  

Vor der Abreise

Anerkennungs-Learning Agreement Fakultät Technik

Verpflichtend für alle Studierende, die eine Anerkennung von Studienleistungen aus dem Auslandsaufenthalt planen.

  • Vor dem Aufenthalt füllen Sie das Formular aus und senden es zusammen mit den Kursbeschreibungen an die Koordinatorin "Internationale Studienorganisation" der Fakultät Technik.
  • Verändert sich Ihre Kurswahl während des Aufenthalts, muss das Formular aktualisiert werden.
  • Nach dem Aufenthalt geben Sie das Transcript of Records der Partnerhochschule bei der Koordinatorin "Internationale Studienorganisation" ab. 

    Das Anerkennungs-Learning Agreement wird von den Fachbeauftragten und den Prüfungsbeauftragten der Studiengänge überprüft.
    Wichtig: Ohne ein vor dem Aufenthalt abgeschlossenes Anerkennungs-Learning Agreement ist eine Anerkennung von Studienleistungen nach dem Aufenthalt nicht möglich.

Kontakt: Dr. Nadja Lobensteiner

 

Formular Learning AgreemenT (PDF)

 

Anleitung Anerkennung StudienleistungeN (PDF)

 

Erasmus-Learning Agreement

Für Teilnehmende am ERASMUS-Programm ist der Abschluss eines Online Learning Agreements verpflichtend. Für ein Auslandssemester nominierte Studierende erhalten alle relevanten Informationen bereitgestellt.

 

YouTube: Auslandssemester: Anrechnung von Studienleistungen

Wichtig: Beantragen bzw. verlängern Sie rechtzeitig Ihren Reisepass. Bereits für die Nominierung bei den Partnerhochschulen wird zum Teil ein gültiger Reisepass benötigt. Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses sollte die geplante Aufenthaltsdauer im Ausland grundsätzlich um mindestens 6 Monate überschreiten.

Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens stellt die Partnerhochschule das für die Visumsbeantragung benötigte offizielle Einladungsschreiben aus. Mit diesem muss bei der zuständigen Botschaft/Konsulat eigenständig ein Studienvisum beantragt werden. Ausnahme: Für Studienaufenthalte in EU-Staaten benötigen EU-Bürger kein Visum.

Der Studierendenstatus an der Hochschule Reutlingen muss zu jedem Zeitpunkt des Auslandsaufenthalts beibehalten werden. Auch für das Semester im Ausland melden Sie sich also an der HSRT zurück.  

Wichtig: Urlaubssemester sind möglich, es können jedoch während eines Urlaubssemester weder Prüfungen an der HSRT geschrieben werden noch im Ausland erbrachte Leistungen anerkannt werden.

Schließen Sie unbedingt eine gültige Krankenversicherung ab. Achten Sie darauf, dass Kosten für mögliche medizinische Behandlungen aller Art, Krankenhausaufenthalte und der Rücktransport in das Heimatland im Versicherungsschutz enthalten sind (möglichst unbegrenzte Kostendeckung).

Eine Haftpflichtversicherung mit Gültigkeit für das Ausland sollte in jedem Fall vorhanden sein.

Für umfassenden Versicherungsschutz im Ausland bieten der DAAD sowie private Versicherer kombinierte Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherungen an.

In den meisten Fällen hilft die Partnerhochschule bei der Vermittlung einer Unterkunft, entweder in einem Studentenwohnheim oder auf dem privaten Wohnungsmarkt.

In einigen Fällen, z.B. Nelson Mandela University (Südafrika) oder Kettering (USA), sind Sie aus Sicherheitsgründen verpflichtet, eine von der Partnerhochschule vermittelte Unterkunft zu mieten.

Die Partnerhochschulen informieren über ortsspezifische Risiken.
Zudem wird empfohlen, die Sicherheits- und Reisehinweise des Auswärtigen Amts zu lesen.

Nach der Rückkehr

Wenn Sie ein Learning Agreement abgeschlossen haben und eine Anrechnung Ihrer an der Partnerhochschule erreichten Noten wünschen, reichen Sie nach der Rückkehr Ihr Transcript of Records (Notenübersicht der ausländischen Hochschule) und das Learning Agreement (mit evtl. Änderungen) per E-Mail bei der Koordinatorin für Internationale Studienorganisation der Fakultät Technik ein.

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